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Elektrobefund - E-Befund - E-Check


Ein Elektrobefund – auch bekannt als E-Befund oder E-Check – ist eine sicherheitsrelevante Überprüfung elektrischer Anlagen, die regelmäßig durchgeführt werden sollte, um den einwandfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten. Elektroinstallationen Balcik ist Ihr verlässlicher Partner für solche Prüfungen und sorgt dafür, dass Ihre Anlagen stets den geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Ob in Privathaushalten, gewerblichen Gebäuden oder speziellen Einsatzbereichen: regelmäßige Überprüfungen sind unerlässlich, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Mit unserem erfahrenen Team führen wir die Prüfungen nach den vorgegebenen Intervallen durch und garantieren Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer elektrischen Installationen.


Prüfintervalle 

Anlagen mit höherer Belastung, wie etwa in Veranstaltungsräumen (bei größeren Menschenansammlungen), explosionsgefährdeten Bereichen (z.B. Tank- oder Lacklager) sowie auf Baustellen, sollten spätestens alle 12 Monate überprüft werden.

Arztpraxen sollten spätestens alle 2 Jahre überprüft werden.

Anlagen, die nicht besonderen Belastungen ausgesetzt sind, wie in Banken, Mehrparteienhäusern, Gemeinschaftsbereichen, Versicherungen sowie reinen Handels- und Dienstleistungsunternehmen, sollten spätestens alle 5 Jahre überprüft werden.


Erstprüfung

Bevor eine elektrische Anlage in Betrieb genommen werden kann, muss sie während der Errichtung oder bei ihrer Fertigstellung einer „Erstprüfung“ unterzogen werden. Es ist erforderlich, nachzuweisen, dass die Anlage die geltenden technischen Vorschriften erfüllt. 

 

Wiederkehrende Prüfung

Im Rahmen der „Wiederkehrenden Prüfung“ ist die Anlage sorgfältig zu inspizieren. In Verbindung mit Tests und Messungen ist nachzuweisen, dass sie den geltenden Vorschriften entspricht.

Die Festlegung der Häufigkeit der „Wiederkehrenden Prüfungen“ hängt von der Art der Anlage, der Benutzungs- und Betriebsweise, der Wartungsintensität sowie den äußeren Einflüssen ab und kann von der zuständigen Behörde bestimmt werden.

So sieht beispielsweise die Elektroschutzverordnung (ESV 1995 BGBl. Nr. 706/1995) allgemeine Prüfintervalle von fünf Jahren vor. In der ÖVE/ÖNORM E 8101:2019-01-01 sind für Wohnungen oder Büros „Wiederkehrende Prüfungen“ längstens alle zehn Jahre vorgesehen.

 

Außerordentliche Prüfung

Eine „Außerordentliche Prüfung“ ist erforderlich, wenn kein ordnungsgemäß geführtes Anlagenbuch vorliegt oder wenn kein Prüfbericht existiert. Zudem ist eine solche Prüfung notwendig, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder eine Wiedererrichtung an der Anlage vorgenommen wurden. Die „Außerordentliche Prüfung“ entspricht in ihrem Umfang im Wesentlichen einer Erstprüfung.

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